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Die LfA unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Energiepreiskrise und anderer wirtschaftlicher Auswirkungen im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine mit Krediten und Risikoübernahmen. Neben den Ukraine-Bürgschaften wurde ab dem 01.12.2022 zudem der Energieliquiditätskredit neu von der LfA aufgelegt.

Energieliquiditätskredit

Der Energieliquiditätskredit mit obligatorischer 80-prozentiger Haftungsfreistellung dient zur Unterstützung bayerischer Unternehmen mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) von bis zu 500 Millionen Euro, die von steigenden Energiepreisen direkt oder indirekt betroffen sind und in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Investitionen und Betriebsmittel können damit bis zu 100 Prozent des förderfähigen Vorhabens finanziert werden. Aufgrund der Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern wird der Energieliquiditätskredit zu Vorzugskonditionen am unteren Ende der Marktzinssätze ausgereicht. Flexible Laufzeiten bis zu 10 Jahren und Tilgungsfreijahre sind möglich. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 10 Millionen Euro. Bis zu einem LfA-Risiko von 250.000 Euro besteht ein beschleunigtes Verfahren bei der Darlehensausreichung.

Ukraine-Bürgschaften

Mit den Ukraine-Bürgschaften können die Hausbanken den Unternehmen mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Millionen Euro, die von der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind, umfangreiche Finanzierungshilfen gewähren. Ukraine-Bürgschaften können sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel beantragt werden. Sie werden bis zu einem Betrag von 30 Millionen Euro übernommen. Darüber hinaus sind auch Staatsbürgschaften möglich. Der maximale Bürgschaftssatz beträgt grundsätzlich 80 Prozent des Kreditbetrags (auch bei Betriebsmittelbürgschaften) und die Bürgschaftslaufzeit ist auf 8 Jahre begrenzt.

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